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BFH, 28.11.1986 - III R 124/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verbleiben eines Wirtschaftsguts im Betrieb des Investors bei kurzfristiger Vermietung an einen anderen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.05.1986 - III R 66/85
Verbleiben im Betrieb - Betrieb des Investors - Wirtschaftsgut - Kurzfristige …
Auszug aus BFH, 28.11.1986 - III R 124/86
Wie der erkennende Senat in seinem den Beteiligten in der Beschwerdesache III B 58/85 bereits übersandten Urteil vom 23. Mai 1986 III R 66/85 (BFHE 147, 193) entschieden hat, ist vor Anwendung des § 4 b Abs. 2 Satz 7 InvZulG 1982 darüber zu befinden, wo das Wirtschaftsgut i. S. des § 4 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1982 verblieben ist.Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Urteil in BFHE 147, 193.
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.2009 - 2 K 423/04
Investitionszulage für Segelyacht: Liebhaberei, Verbleibensvoraussetzung bei …
Denn eine Yacht verbleibt auch dann noch im Betrieb, wenn der Investor das Wirtschaftsgut für nicht länger als kurzfristig, d. h. für nicht länger als drei Monate an einen anderen verchartert (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.1986, Az. III R 124/86, BFH/NV 1988, 599 zu einer Segelyacht).